Die durch die Intensivtherapie notwendige mehrstündige Anwesenheit Ihrerseits erfordert unter Umständen eine Unterbringung vor Ort. Geeignete Unterkunftsmöglichkeiten (Hotel & Aparthotel) stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung wie auch alle Möglichkeiten zur Selbstversorgung. Wir sind Ihnen gerne bei der dafür nötigen Organisation behilflich.
Es handelt sich um eine anerkannte, jedoch gesetzlich nicht verankerte therapeutische Maßnahme, weshalb kein Anspruch auf Erstattungsleistung besteht. Die durch Untersuchung und Therapie entstehenden Kosten ergehen daher primär auf eigene Rechnung. Sie unterliegen jedoch zu keinem Zeitpunkt vertraglichen Verpflichtungen.